Mit Spannung war die heutige Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht in Wien erwartet worden: Dort ging es um die Frage, ob für die geplante Gondelbahn auf den Loser eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht werden muss oder nicht.
Altaussee
Androsch dürfte sich UVP-Verfahren für Loser-Gondel vorerst ersparen
Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes zur UVP-Pflicht des Losers ergeht schriftlich. Allerdings: Nicht einmal der gegnerische Anwalt glaubt, dass zugunsten einer UVP entschieden wird. Er kündigt an, Revision einzulegen.
© Christian Huemer