Die Untersuchungshaft für den Grazer Amokfahrer Alen R. ist am Montagnachmittag bei der Haftprüfungsverhandlung abermals wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr für zumindest zwei Monate verlängert worden, teilte das Gericht auf APA-Anfrage mit. Die nächste Haftprüfungsverhandlung ist für den 8. Februar angesetzt. Die Verteidigerin verzichtete auf Rechtsmittel zur Anfechtung der U-Haftverlängerung.
Graz
Amokfahrer bleibt weiter in Untersuchungshaft
Die U-Haft des Grazer Amokfahrers Alen R. ist bis zum 8. Februar verlängert worden. Die Verteidigerin verzichtete auf Rechtsmittel zur Anfechtung der U-Haftverlängerung. Nach wie vor gibt es keine Anklage.
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