Die Untersuchungshaft für den Grazer Amokfahrer Alen R. ist am Montagnachmittag bei der Haftprüfungsverhandlung abermals wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr für zumindest zwei Monate verlängert worden, teilte das Gericht auf APA-Anfrage mit. Die nächste Haftprüfungsverhandlung ist für den 8. Februar angesetzt. Die Verteidigerin verzichtete auf Rechtsmittel zur Anfechtung der U-Haftverlängerung.