Der "Verein gegen Tierfabriken" (VGT) war vor dem Landesverwaltungsgericht Steiermark erfolgreich: Eine Demo der Tierschutzorganisation, die im vergangenen Mai in Graz stattfand, hätte die Polizei nicht auflösen dürfen. Die Behörde muss der Tierschutzorganisation nun 1659,60 Euro Aufwandsersatz überweisen.
Steirisches Gericht gibt VGT recht
Tierschutzdemo hätte nicht aufgelöst werden dürfen
