Der "Verein gegen Tierfabriken" (VGT) war vor dem Landesverwaltungsgericht Steiermark erfolgreich: Eine Demo der Tierschutzorganisation, die im vergangenen Mai in Graz stattfand, hätte die Polizei nicht auflösen dürfen. Die Behörde muss der Tierschutzorganisation nun 1659,60 Euro Aufwandsersatz überweisen.