Die Geschichte der Köchin, die an ihrem Arbeitsplatz vom Küchenchef als "Balkanschädl" beschimpft und nach einer Beschwerde entlassen wurde, ist um eine Facette reicher. Die Frau wollte sich das nicht gefallen lassen und nach einem über zwei Jahre andauernden "Nervenkrieg", wie sie die emotional belastende Situation bezeichnete, erging jetzt das zweite Urteil zugunsten der Köchin. Die vorsitzende Richterin und die beiden Laienrichter am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht erklärten die Kündigung als rechtsunwirksam. Es habe eine unzulässige Motivkündigung vorgelegen. Das bedeutet, das Dienstverhältnis ist so, als wäre es nie gekündigt worden. Denn verliert der Arbeitgeber ein Kündigungsanfechtungsverfahren, muss das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fortgesetzt werden.

Doch die Freude bei der 58-Jährigen währte nur kurz. Statt die Rückkehr zu klären, wurde sie jetzt von ihrem Arbeitgeber, einem Privatsanatorium, wieder gekündigt – zum dritten Mal.

Zur Vorgeschichte, die harte Kost ist: Die Frau wurde vom Küchenchef als "Balkanschädl" beschimpft. Ihr Essen sei "Balkanküche" und sie habe "einen typischen Balkangeruch". Eine Pflegeassistentin, sie wurde in Tschetschenien geboren, bezeichnete er laut Zeugenaussagen als "Putin" und mehrfach hätten Mitarbeiterinnen weinend die Küche verlassen. "Er sagte, ich solle mehr essen, damit ich einen Oarsch bekomme", gab eine ehemalige Köchin Einblick in die Umgangsformen. Der beleidigende Ton wurde auch von einer Hebamme bemerkt, die die Geschäftsführung informierte. Als sich auch direkte Kollegen einsetzten und in einem E-Mail die Leitung informierten, kam es vier Tage nach einer Besprechung zu Kündigungen. Doch nicht der Küchenchef musste gehen, sondern die Köchin, die zuvor beleidigt wurde. Und auch ihr direkter Vorgesetzter, der sich für sie eingesetzt hatte.

Die Arbeitgeberseite argumentierte in der Verhandlung, dass die Frau Weisungen nicht befolgt und die Qualität nicht gepasst habe. Außerdem habe sie die Einführung einer Veränderung verhindert. 

Die Kündigung, die in einem zeitlich nahen Zusammenhang mit der Beschimpfung stand, wollte sich die Köchin nicht gefallen lassen, sie wandte sich an die Antidiskriminierungsstelle und die Arbeiterkammer Steiermark. Mit deren Rechtsunterstützung strebt sie nach Recht und Gerechtigkeit. In zwei Verfahren am Arbeitsgericht wurden die Kündigungen auch als rechtsunwirksam entschieden. Laut zuletzt ergangenem Urteil, sei wesentlicher Grund für die Kündigung gewesen, dass die Klägerin die Einhaltung ihrer Fürsorgepflicht einforderte und deshalb gekündigt wurde, um künftige Konfrontationen mit Beschwerden über den Umgangston des Küchenleiters zu vermeiden.

Nach zwei gewonnenen Verfahren dritte Kündigung

Die jetzt erfolgte bereits dritte Kündigung in dieser Causa bezeichnet Rechtsanwalt Walter Korschelt (Likar Rechtsanwälte) als skandalös. "Der Arbeitgeber hat Pflichten. Kein Arbeitnehmer muss sich einer diskriminierenden Behandlung bzw. Mobbing aussetzen lassen. Wenn der Arbeitnehmer Abhilfe verlangt, kann nicht der Arbeitnehmer gekündigt werden", erklärt der von der AK Steiermark zur Seite gestellte Anwalt. Der Arbeitgeber habe in diesem Fall den leichten Weg gewählt: "Statt sich mit den Problemen auseinanderzusetzen, haben sie meine Mandantin gekündigt."

"Schlimme Dimension von Diskriminierung"

Begleitet wurden der Fall bzw. die Gerichtsverfahren auch von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark. Es könne leider vorkommen, dass Diskriminierungen und Belästigungen am Arbeitsplatz geschehen, doch dass die Beschwerde nicht ernst genommen und die Köchin gekündigt werde, trage "eine schlimme Dimension von Diskriminierung in sich", so Daniela Grabovac. Einen derartigen Fall habe sie in ihrer 20-jährigen Berufserfahrung bisher noch nicht gesehen.