Einer Anklage wegen versuchter Erpressung sieht sich ein in Österreich lebender Slowene (35) gegenüber. Er hat seinem Rauchfangkehrer ein E-Mail geschickt, in dem er ihn auffordert, Mahnungen zu unterlassen. Erstens sei Österreich nur eine Firma und es gebe keine "Mahngesetze". Außerdem mache er sich laut "S.H.E.A.F"-Gesetzen selber strafbar und werde dafür haften.