Sie hat es geschafft. Doris Ploder ist ausgebildete Elementarpädagogin. "Mir fällt eine Riesenlast von den Schultern, ich freue mich so", sagt die 31-Jährige. Denn der Weg zum Diplom war alles andere als leicht.

Ploder ist gehörlos. Sie brauchte Gebärdendolmetscher, um das zweijährige Kolleg am Augustinum zu schaffen. Die Kosten (rund 100.000 Euro pro Jahr) wollte niemand übernehmen (wir berichteten). Sowohl vom Land als auch vom Bund erhielt sie eine Absage, weil es Ploders zweiter Bildungsweg und das Augustinum eine private Institution sei. Vom Sozialministeriumservice bekam sie pro Monat 800 Euro Ausbildungsbeihilfe. Im letzten Semester erst bewilligte man mit 27.500 Euro einmalig eine höhere Summe – als Ploder schon auf Dolmetscher verzichtet hatte. "Es ärgert mich auch, dass ich immer wieder einen Antrag hab stellen müssen. Und die Antwort hat immer lange gedauert. Warum muss alles so bürokratisch sein?"

Schlichtungsverfahren, Anträge und Spendenaufruf

Aufgeben wollte die Mutter von zwei Kindern trotzdem nie. Es brauche gehörlose Pädagoginnen, allein schon für gehörlose Kindergartenkinder. Also stellte sie Anträge, führte Schlichtungsverfahren und machte schließlich einen Spendenaufruf – all das neben Job, Praktika und Familie. Dank dem Geld von Bekannten und Unbekannten konnte sie sich so – zumindest zum Teil – Dolmetscher leisten. "In den Zeiten ohne Dolmetscher habe ich mich eher ausgeschlossen gefühlt, weil ich ja nichts vom Unterricht verstanden habe." Ihre Kolleginnen und Kollegen schrieben für sie mit, auch das Augustinum habe geholfen. "Ich weiß nicht, wo ich ohne all die Unterstützung wäre."

Jetzt hofft Doris Ploder, dass sie mit ihrer Geschichte bewirkt, dass "gehörlosen Menschen mehr zugetraut wird und ihnen mehrere Ausbildungsmöglichkeiten angeboten werden". Die 31-Jährige hat eine Stelle in Aussicht. "Ich bin gespannt, was die Zukunft für mich bereithält. Auf jeden Fall freue ich mich, mit gehörlosen Kindern arbeiten zu dürfen."

Im Ministerium ist seither etwas weitergegangen: Im Jänner wurde eine Richtlinie ausgeweitet. Dadurch können Gehörlose im zweiten Bildungsweg gefördert werden – allerdings nur "in begründeten Ausnahmefällen" und wenn schon eine Jobzusage da ist, heißt es.