Das Land Steiermark orientiert sich bei den Corona-Regeln im Bereich der Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen strikt nach den Vorgaben des Bundes. Damit gilt auch für die Elementarpädagoginnen: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss für jeden Tag der Anwesenheit ein gültiges negatives Testzertifikat vorweisen können, zumindest einmal pro Woche durch einen PCR-Test.
Ab kommender Woche
Auch für Personal in steirischen Kindergärten gilt 3-G-Regel
Verordnung gilt ab 13. September. Für jeden Tag der Anwesenheit muss Nachweis erbracht werden. Eltern müssen beim Abholen der Kinder FFP2-Maske tragen.
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