Das Land Steiermark orientiert sich bei den Corona-Regeln im Bereich der Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen strikt nach den Vorgaben des Bundes. Damit gilt auch für die Elementarpädagoginnen: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss für jeden Tag der Anwesenheit ein gültiges negatives Testzertifikat vorweisen können, zumindest einmal pro Woche durch einen PCR-Test.