"Teilgeständig“, verantwortete sich ein selbstständiger Mechaniker (56) zum Vorwurf des Missbrauchs der Amtsgewalt. "Wenn man Pickerlgutachten ausstellen darf, ist man funktionell ein Beamter - im strafrechtlichen Sinn", erläutert Staatsanwalt Daniel Weinberger. Etwas Gerichtserfahrung bringt der angeklagte Steirer mit acht Vorstrafen bereits mit. "Die Anzahl der Vorstrafen wirft ein schlechtes Bild auf den Angeklagten, aber nur auf den ersten Blick", holt sein Verteidiger aus. "Seit er selbstständig ist, hat er sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen."