Ab Montag sind FFP2-Masken an folgenden Orten verpflichtend: im Handel, dem öffentlichen Verkehr, Fahrgemeinschaften, Seilbahnen, Märkte (indoor und outdoor), im Parteienverkehr, Hotels oder Gastronomie (wo sie offen sein werden). Auch die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft betont am Freitag in einer Aussendung, dass ab 25. Jänner in allen Kages-Spitälern und Pflegeheimen eine FFP2-Maskenpflicht gilt. (Die FFP2-Maske muss von Patienten, die Ambulanztermine wahrnehmen oder Menschen, die im Rahmen der Besucher-Ausnahmeregeln einen Patientenbesuch absolvieren, vor Betreten des Gebäudes getragen werden.)