Heute geht das sogenannte „Sozialunterstützungsgesetz“ in Begutachtung. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich eine massive Änderung für Mindestsicherungsbezieher in der Steiermark, „die ab 1. Jänner, spätestens 1. Februar 2021 gelten soll“, so Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ). Betroffen sind im Bundesland aktuell 16.075 Bezieher, darunter 5.811 Kinder.