"In unserer 10. wichtigen Information haben wir die noch am Sonntag, 3. Mai 2020, geltende Auslegung der Lockerungsverordnung des Ministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport mitgeteilt, nach welcher die Öffnung von Sportflächen zu diesem Zeitpunkt zumindest - wie es auf der Homepage des BMKOES zu lesen war - erlaubt war", betont der Gemeindebund Steiermark in seiner neuesten Aussendung.