Ganz einig sind sich der Architekt und der Bauherr nicht, wie das hergegangen ist, dass sie sich nun vor Gericht wiedertreffen. Verhandlungssache ist, ob der Architekt die Unterschrift des Bauherrn auf eine Honorarvereinbarung hinaufkopiert hat oder nicht. „Absolut unschuldig“ sei er, so der Architekt am Bezirksgericht Weiz, niemals in seiner jahrzehntelangen Tätigkeit sei er vor Gericht gestanden.