Ganz einig sind sich der Architekt und der Bauherr nicht, wie das hergegangen ist, dass sie sich nun vor Gericht wiedertreffen. Verhandlungssache ist, ob der Architekt die Unterschrift des Bauherrn auf eine Honorarvereinbarung hinaufkopiert hat oder nicht. „Absolut unschuldig“ sei er, so der Architekt am Bezirksgericht Weiz, niemals in seiner jahrzehntelangen Tätigkeit sei er vor Gericht gestanden.
Von Fall zu Fall
Architekt will 63.000 Euro, Kunde meint, er sei ihm nur 100 schuldig
Das Weizer Bezirksgericht sollte klären, ob ein Architekt die Unterschrift auf einer Honorarvereinbarung gefälscht hat.
© Jonas Pregartner