Mehr Flexibilität, mehr Qualität, weniger Verwaltung, das sind Schlagwörter für das neue "Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz", also den gesetzlichen Rahmen etwa für Krippen und Kindergärten. Ab Herbst 2019 soll es gelten. Den Gesetzesentwurf stellte Bildungslandesrätin Ursula Lackner am Donnerstag vor, er geht jetzt in Begutachtung. Die neuen Maßnahmen kosten zusätzlich 7,8 Millionen Euro, getragen je zur Hälfte von Land und Gemeinden.
Neues Gesetz
Die Betreuung der Kleinsten soll flexibler werden
Längere Öffnungszeiten und weniger Verwaltung soll eine neues Kinderbetreuungsgesetz bringen. Gelten soll es ab 2019. 7,8 Millionen Euro sind dafür veranschlagt.
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