Jährlich fallen in der Steiermark rund 7000 Wildtiere dem Straßenverkehr zum Opfer. Meist muss erst ein Jäger dem schwer verletzten Tier den erlösenden Fangschuss geben. Polizisten ist dies seit etwa einem Jahr per Erlass nicht mehr erlaubt. Man habe sich bei diesem Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht in einem rechtlichen Graubereich befunden, so die Begründung.