In der Wohnung von zwei Frauen hat ein Mann spontan genächtigt. Wachgerüttelt wurde er später von einem 30-jährigen Russen, der ihn mit einer Schreckschusspistole bedroht und ausgeraubt haben soll. Die beiden Damen waren da bereits aus der Wohnung in Graz geflüchtet, die Spezialeinheit Cobra musste mit Blendgranaten der Situation Herr werden.
Da der Russe amtsbekannter Taxiräuber ist (er fasste für seine Straftaten sechs Jahre Haft aus) und ein Waffenverbot besteht, ist der 30-Jährige wegen schweren Raubs und des Vergehens nach dem Waffengesetz angeklagt. „Spannend ist, dass der Angeklagte den Vorfall genau umgekehrt schildert. Er sagt, er sei vom Opfer bedroht worden“, führt Staatsanwältin Laura Markt Holzmann am Straflandesgericht aus. Pech für den Angeklagten: „Im Wäschekorb war die Waffe versteckt, darauf finden sich nur seine DNA-Spuren. Nach seiner Festnahme hat er zudem, ohne von der Polizei darauf angesprochen worden zu sein, gesagt, dass er sich mit schwerem Raub schon auskenne.“
„Er wollte nur helfen“
Für Verteidiger Thomas Klein ist die „Anklage eine dünne Suppe. Mein Mandant wollte nur den Damen helfen, eine fühlte sich sexuell belästigt und rief ihn zur Hilfe.“ Zudem sei nichts erbeutet worden: „Das angebliche Opfer spricht von 400 Euro. Mein Mandant hatte nur seine eigenen sieben Euro eingesteckt, den Rest hätte er in wenigen Minuten aufessen müssen.“ Kurzum: „Die Geschichten des Opfers stimmen von vorne bis hinten nicht“, findet der Anwalt.
„Nicht schuldig“, sagt der Russe. „Ich bekam von der Frau den Anruf, dass sie sexuell belästigt werde und der Mann nicht aus ihrer Wohnung verschwinde. Ich kam ihr deshalb zu Hilfe.“ Sein Gegenüber sei dann mit einer Waffe auf ihn zugekommen, habe ihn auch durch einen Tritt verletzt. Laut Staatsanwältin sei aber keine Verletzung beim Angeklagten festgestellt worden.
Nachdem die vorsitzende Kornelia Philipp den Russen darauf hinweist, dass er heute bereits seine dritte Version des Geschehens erzähle, verkündet die Richterin das Urteil des Schöffengerichts: Sieben Jahre Haft, nicht rechtskräftig.