„Heimtückisch. Grausam. Qualvoll und ungemein belastend für die Opfer.“ So beschreibt Richter Florian Kubin die Straftaten eines 34-jährigen Steirers und deren Folgen. „Das, was in der Anklage steht, ist nur die Spitze des Eisberges“, meint der Vorsitzende und verkündet am Freitag das Urteil des Schöffengerichts: Fünf Jahre Haft – nicht rechtskräftig. Der Verurteilte nimmt es wortlos zur Kenntnis.