Dass die Grazer Anwältin Karin Prutsch-Lang im Auftrag der Familien von sieben Todesopfern der tödlichen Schießerei am Borg Dreierschützengasse mit einer Klagsdrohung gegen die Republik um Schadenersatz kämpft, sorgte in Wien gestern auch für ein wenig Verwunderung. Hat doch das Sozialministerium eigens für den Grazer Schul-Amok vom 10. Juni 2025 einen Fonds für die Opfer und die Hinterbliebenen eingerichtet. Im Rahmen des Verbrechensopfergesetzes steht hier Geld für Entschädigungen, Schmerzengeld oder auch Therapien bereit. Darüber hinaus stellt die Republik hier bis zu 20 Millionen Euro für zusätzliche Hilfeleistungen für Opfer mit schweren körperlichen oder psychischen Verletzungen zur Verfügung.