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AK gewinnt Rechtsstreit

Steirerin erzählt Chef von Schwangerschaft und wird fristlos entlassen

Die junge Frau zog daraufhin mit der Arbeiterkammer vor Gericht und gewann den Prozess. Für Schwangere gilt ein ganz besonderer Kündigungsschutz.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Eine schwangere Frau aus Graz wurde nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft fristlos entlassen und gewann den darauffolgenden Rechtsstreit.
  • Schwangere haben einen besonderen Kündigungsschutz, der ab Bekanntgabe der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung gilt.
  • Der Arbeitgeber muss eine Kündigung oder Entlassung einer Schwangeren bei Gericht anmelden, das entscheidet, ob sie rechtens wäre.
  • Die Frau erhielt 8.800 Euro zugesprochen, will aber nicht in den Betrieb zurückkehren.
  • Fälle von Kündigungen während Schwangerschaft oder Elternzeit häufen sich, was auf die wirtschaftliche Lage zurückgeführt wird.
Für die Frau war der Start in ihrer Schwangerschaft mit einem Schock verbunden (Sujetbild)
© IMAGO/Zoonar.com/Iuliia Zavalishina
Für die Frau war der Start in ihrer Schwangerschaft mit einem Schock verbunden (Sujetbild)
© IMAGO/Zoonar.com/Iuliia Zavalishina
Author Tobias Kurakin
Tobias Kurakin Redakteur Steiermark-Ressort
Redakteur Steiermark-Ressort
6. November 2025,
10:32 Uhr

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