Der mehrtägige Prozess gegen den ehemaligen Chefredakteur und Herausgeber der 2018 eingestellten Zeitschrift „Aula“ hat am Montag im Grazer Straflandesgericht begonnen. Er muss sich zumindest bis Ende kommender Woche an neun Verhandlungstagen wegen des Paragrafen 3d des Verbotsgesetzes verantworten. Er soll von 2005 bis Juni 2018 teilweise als Autor in publizierten Beiträgen „nationalsozialistische Propaganda-Stereotype“ verwendet haben. Damit sollen andere zur NS-Wiederbetätigung angestiftet worden sein.
Aula-Prozess
Staatsanwalt sieht Wiederbetätigung in der Gesamtbetrachtung der Artikel
Die Anklage vor dem Landesgericht Graz lautet auf Paragraf 3d des Verbotsgesetzes. Bei einer Verurteilung drohen dem ehemaligen Chefredakteur und Herausgeber der „Aula“ fünf Jahre Haft.
© APA / Erwin Scheriau