Aula-Prozess
Staatsanwalt sieht Wiederbetätigung in der Gesamtbetrachtung der Artikel
Die Anklage vor dem Landesgericht Graz lautet auf Paragraf 3d des Verbotsgesetzes. Bei einer Verurteilung drohen dem ehemaligen Chefredakteur und Herausgeber der „Aula“ fünf Jahre Haft.
© APA / Erwin Scheriau