Ob Studien- oder Familienbeihilfe, sie werden nun zwei Jahre lang nicht an die Inflation angepasst. Und was im Großen vom Bund fixiert worden ist, kann im Kleineren auch die Steiermark durchziehen. Da wie dort muss gespart werden.
Unter dem Titel „Aussetzung der Valorisierung“ oder „Nicht-Anpassung“ könnte etwa die Wohnunterstützung eingefroren werden. Das befürchtet die KPÖ und warnt vorsorglich „vor einer massiven Verschlechterung“. Abgeordneter Alexander Melinz hakte am Dienstag im Landtag bei Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) nach. Der solle eine Garantie für die jährliche Anpassung abgeben.
Keine Garantie
Der Landesrat gab keine Garantie ab. Denn: Man „muss die budgetäre Gesamtsituation betrachten, wir stehen vor großen Kraftanstrengungen“, so Amesbauer. Natürlich spreche einiges für eine jährliche Anpassung: der Schutz von Kaufkraftverlust, gezielte Entlastung von Pensionisten oder die Folgekosten bei Räumungen und für Notquartiere. Übersetzt: Entschieden ist noch nichts, die Budgetverhandlungen sind abzuwarten.
Kein Geheimnis ist, dass der Blaue das Wohnunterstützungs-Modell an jenes von Oberösterreich anpassen will. Zwei Jahre Aufenthalt im Land und solide Deutschkenntnisse sollen in der Steiermark Voraussetzung für eine Wohnunterstützung sein.
Wohnkostenpauschale
Freilich ist die Wohnunterstützung nicht die einzige Hilfe für Steirer mit geringem Einkommen. Wer Sozialunterstützung bezieht, dessen Wohnkosten können über eine „Wohnkostenpauschale“ teils abgefedert werden. Hintergrund: die vergleichsweise hohen Mieten in der Landeshauptstadt. Salzburg oder Tirol gehen ebenso vor, Niederösterreich nicht. Da könnte die neue FPÖ-ÖVP-Koalition den Hebel ansetzen. Spruchreif ist das aber nicht.
Ohne jährliche Inflations-Anpassung ist die steirische PendlerInnenbeihilfe geregelt. Die Kosten teilen sich AK Steiermark (zu einem Drittel) und das Land (zwei Drittel) auf. 2024 waren es insgesamt rund 600.000 Euro. Auch der Heizkostenzuschuss (á 340 Euro) des Landes hat keine Valorisierung.