Kurz vor knapp hat die Regierung nun eine neue, adaptierte Übergangsfrist für das Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung präsentiert. Das war notwendig geworden, nachdem die bisherige Übergangsfrist bis 2040 nach einer Klage der burgenländischen Landesregierung vom Verfassungsgerichtshof gekippt wurde. Bis zum 1. Juni musste eine neue Frist präsentiert werden, andernfalls wären mit sofortiger Wirkung sämtliche Betriebe mit Vollspalten gesetzeswidrig gewesen.