Spät aber doch hat sich die Bundesregierung geeinigt: Ab Mitte 2034 sollen Vollspaltenböden in der österreichischen Schweinehaltung verboten werden. Das hat der „Standard“ am Mittwochabend berichtet. Ursprünglich wurde in einer Novelle des Tierschutzgesetzes im Juli 2022 eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2040 beschlossen, die nach einer Klage der burgenländischen Landesregierung vom Verfassungsgerichtshof gekippt wurde. Bis zum 1. Juni musste eine neue Übergangsfrist präsentiert werden, andernfalls würde das Verbot mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Das hätte die Branche mit 24.000 Schweinehaltern in ein Chaos gestürzt. Das bleibt nun wohl aus.
Die Koalition aus ÖVP, SPÖ und Neos einigte sich auf eine verkürzte Übergangsfrist bis 1. Juni 2034. Dabei soll es sich um einen verfassungskonformen Kompromiss handeln, heißt es gegenüber der Kleinen Zeitung. Am Freitag soll die Novelle im Gesundheitsausschuss durchgewunken und nächste Woche im Plenum abgestimmt werden.
Etwas mehr Platz ab 2029 und Kritik von Tierschutzorganisationen
Ab 2029 soll es zudem erste Verbesserungen geben: Beschäftigungsmaterial wie Strohraufen sollen kommen sowie geringere Besatzdichten: Das bedeutet 0,8 statt 0,7 Quadratmeter Platz pro schlachtreifem Mastschwein. Für Neubauten gilt bereits jetzt das Vollspaltenverbot, Betriebe die seit 2018 noch im alten System umgebaut haben, bekommen nun einen Aufschub von 16 Jahren für die Adaptierung. Von Tierschutzorganisationen wie Vier Pfoten und dem VGT wurde das Vollspalten-Verbot nicht als solches akzeptiert, wenn Schweine nicht doppelt so viel Platz und Stroheinstreu bekommen.