Jahrelang litt eine 72-Jährige in der Obersteiermark unter häuslicher Gewalt. Zuerst war sie offenbar von ihrem inzwischen verstorbenen Ehemann geschlagen worden, ihr Sohn setzte das „Erbe“ seines Vaters schließlich fort – und stand deshalb nun in Leoben vor Gericht, wie die Kronen Zeitung berichtet.

Mindestens 14 Jahre dürfte das Martyrium der Frau gedauert haben. Denn damals musste der Angeklagte erstmals zu Gerichtspsychiater Manfred Walzl, nachdem er die heute 72-Jährige in die Rippen geschlagen hatte. Walzl attestierte dem Mann damals unter anderem hohe Impulsivität und Intelligenzminderung.

Mehrmals im Monat verprügelt

Beim Prozess am Montag musste sich der Mann wegen fortgesetzter Gewalt vor dem Gericht verantworten und entschuldigte sich während der Verhandlung unter Tränen, wie die Kronen Zeitung berichtet. „Mama, ich tu das nicht mehr wieder, echt“, so der Mann. Die Frau habe jahrelang enormes Leid ertragen müssen, wie der Staatsanwalt Andreas Riedler sagt. Das Ausmaß des Leids kann nur erahnt werden, da das Opfer vor Gericht nicht aussagen musste und dies deshalb auch nicht tat. Ihre Angaben durften deshalb vor der Polizei nicht mehr verwertet werden.

Mehrmals im Monat soll der 50-Jährige seine Mutter mit der Faust verprügelt haben, seine Beweggründe kann der Mann nicht erklären, erzählt aber von seinem Vater: „Ich will nicht schlecht über Tote reden, aber mein Vater hat die Mama, die Schwestern und mich auch schon immer gedroschen, wenn er im Schnapsrausch war, mit dem Gürtel oder dem Schlapfen.“

„Ich mag dich eh trotzdem“

Der Staatsanwalt fordert unterdessen eine Weisung, dass der 50-Jährige nicht mehr nach Hause darf, sondern anderweitig untergebracht wird, der Verteidiger hofft indes auf eine Therapie, damit der Steirer „einen Weg aus dem sozialen Schlamassel findet“, wie die Krone schreibt.

Zwölf Monate teilbedingt, drei Monate davon in Haft, lautet das Urteil schlussendlich, der fünffach vorbestrafte Steirer nimmt es an. Der Richter betont unterdessen, dass das Urteil anders ausgefallen wäre, wenn die Schilderungen der Mutter noch hätten verwertet werden dürfen. Wenn der 50-Jährige aus dem Gefängnis kommt, wird er zudem in einer betreuten Wohneinheit untergebracht. Das Urteil ist rechtskräftig. In Handschellen umarmte der Mann am Ende seine anwesende, weinende Mutter. „Ich bereue es wirklich, Mama“, sagte er zu ihr. „Ich weiß, ich mag dich eh trotzdem.“