Die oberste Stelle soll nun entscheiden, wie es mit der Strafsache rund um jene Chirurgin weitergeht, die ihrer 13-jährigen Tochter erlaubt haben soll, bei einer OP den Kopf eines Patienten aufzubohren.
„Erhebliche Rechtsfrage“
OP mit 13-Jähriger ist Fall für das Justizministerium
Das Justizministerium entscheidet, ob es in dem Fall jener Chirurgin, deren 13-jährige Tochter bei einer Schädel-Operation mitgewirkt haben soll, zu einer Anklage kommt.
© Adobe Stock