Einen Beruf gelernt hat der Beschuldigte „nicht wirklich“ und gearbeitet „nur sporadisch“. Wohnadresse ist eine Obdachlosenunterkunft, sein Lebensunterhalt die Mindestsicherung. Richterin Angelika Hacker will von dem 36-Jährigen am Landesgericht wissen, ob er ein Drogenproblem hat. „Problem würde ich nicht sagen.“ Er konsumiere nur leichte Sachen. Außerdem: „Die Welt wird sich sowieso bald verändern müssen.“