Über den Umweg über Frankreich ist der 37-jährige Pole, der am Freitag von der Justizwache Richter Gerhard Leitgeb vorgeführt wird, nach Graz gekommen. Der neunmal Vorbestrafte wurde aufgrund eines internationalen Haftbefehls ausgeliefert. Der Vorwurf: Diebstahl und – vor allem – absichtliche schwere Körperverletzung. Im Mai 2022 soll er plötzlich mit einem kurz davor in einem Geschäft gestohlenen Küchenmesser einem Saufkumpan quer über den Oberschenkel geschnitten haben. Vier Zentimeter tief und 15 Zentimeter lang war der Schnitt.

„Ich bin unschuldig. Ich kann nichts zugeben. Ich habe nichts getan“, versichert er dem Gericht. Er habe lediglich das Opfer „geschupft“, wodurch es ins Messer fiel. „Ich mag keine Messer, keine Waffen.“ Blöd, dass eine seiner Vorstrafen wegen Waffenhandels verhängt wurde. „Ja, aber das war nur ein Schlagring und ein Totschläger.“

„Zu blauäugig“

Freigesprochen wird er vom Vorwurf, eine Geldbörse mit 30 Euro Bargeld, Bankomatkarte und E.-Card gestohlen zu haben. „Wir waren zu blauäugig“, erklärt der Freund der Bestohlenen, dass sie beim „Picknick“ nicht immer auf die Börse aufgepasst haben. Nicht nur das, sie waren wohl auch zu „blau“: Die Erinnerung verschwimmt viele Räusche später.

Anders verhält es sich mit der absichtlichen schweren Körperverletzung. Das Opfer erinnert sich trotz 2,0 Promille genau an den Angriff. Der medizinische Sachverständige ist überzeugt, dass die Variante des Angeklagten nicht stimmt: „So eine Wunde kann nur mit erheblichem Kraftaufwand entstehen.“ Außerdem: Wo wäre sonst die Tatwaffe, die zugleich mit dem Angeklagten verschwand?

Der Richter verhängt trotz vehementer Unschuldsbeteuerungen 18 Monate Haft als Zusatzstrafe zu einer 24-monatigen Haftstrafe eines französischen Kollegen. Der Angeklagte nimmt das – überraschend – sofort an.