Ein Amateur-Radsportler, der vergangene Woche im Landesgericht Wels wegen Wiederbetätigung zu einem Jahr bedingt und 3000 Euro Geldstrafe verurteilt worden war, Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet, teilte Gerichtssprecherin Gerlinde Hellebrand mit. Seit 2012 soll der 79-Jährige mehrmals bei Siegerehrungen den Hitler-Gruß gezeigt haben.

Im Geschworenenprozess hatte sich der Angeklagte für unschuldig erklärt. Der studierte Historiker will laut eigenen Aussagen lediglich den Arm erhoben haben, um auf seine Handverletzung hinzuweisen.

Fünf Mal ist der Mann seit dem Jahr 2012 wegen des Nazi-Grußes aufgefallen, weshalb er angeklagt wurde. Zwei Zuschauer hatten den 79-Jährigen vergangenes Jahr angezeigt, der Sportler erklärte sich für unschuldig, er habe nur auf seine Handverletzung hinweisen wollen.

Bei der fünften Austria Top Tour-Gala im Schloss Mondsee war es vergangenes Jahr zu dem Zwischenfall gekommen, der nun ein gerichtliches Nachspiel hat. Die Veranstaltung am Nationalfeiertag bildete den Abschluss einer Radmarathon-Serie für Amateure. Der Angeklagte holte sich in der Altersgruppe 75 plus den Gesamtsieg. Bei der Ehrung riss er dann die rechte Hand gestreckt in die Höhe. Der Mondseer Bürgermeister Karl Feurhuber (ÖVP) sowie ein Anwalt, die beide Augenzeugen waren, zeigten den Sportler an. Auch gegen den Moderator des Rennens, der den mutmaßlichen Nazi-Gruß heruntergespielt haben soll, wurde Anzeige erstattet. Gegen ihn wurde das Verfahren eingestellt.

Der Radrennfahrer musste jedoch am Donnerstag vor Gericht und lieferte den Geschworenen eine laut Staatsanwalt "unglaubwürdige Schutzbehauptung". Seit 1958 sitze er "im Rennsattel", habe seitdem 82 Unfälle gebaut und dennoch 700 Siege erzielt. Aus diesem Grund habe er seine mehrfach operierte rechte Hand vor Freude in die Höhe gereckt. Wegen seiner kaputten Schulter könne er den Arm nicht mehr ganz nach oben strecken, weshalb seine Geste missinterpretiert hätte werden können.

Mehrmals aufgefallen

Nicht zum ersten Mal fiel der studierte Historiker allerdings bei einer Siegerehrung mit dieser Pose auf. Schon 2012 und 2013 soll er als Zeichen des Jubels den Hitlergruß gezeigt haben, was ebenfalls Gegenstand des Gerichtsverfahrens ist. Bis zum Zwischenfall im vergangenen Jahr hatte sein Verhalten jedoch keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Für den Staatsanwalt stand es außer Zweifel, dass der 79-Jährige "Sympathie zum Dritten Reich" zeige. So postete er entsprechende Kommentare im Internet. Bei einer Hausdurchsuchung wurde in einem Zimmer ein Aufkleber auf einer Büchervitrine mit einem Zitat der Reichsschrifttumskammer "Lesen macht dumm und gewalttätig" entdeckt. Dies sei ein Andenken an seinen toten Sohn, rechtfertigte sich der Angeklagte, was im Gerichtssaal doch für Verwunderung sorgte.

Wer sich die NS-Zeit zurückwünsche "müsste ein Trottel sein", distanzierte er sich. Zweimal in der Woche habe er als Fünfjähriger in den Luftschutzbunker müssen, und überall auf der Straße seien "tote Rösser" gelegen. Auf die Nachfrage des Richters, wie er zum Holocaust stehe, antwortete er erst beim dritten Mal: "Absoluter Unsinn". Und "Quatsch" er ziehe "nichts in Zweifel, weil ich keine Beweise habe", so der Althistoriker.

Entlastet wurde der Sportler von einem Kollegen. Er nannte ihn einen "schrulligen, alten Mann, der aus jeder Siegerehrung ein Theater macht". Mal erscheine er mit Trillerpfeife, mal mit Hupe.