Sie sind durchgestylt bis ins letzte Detail, die Bestimmungen für die UEFA-Wettbewerbe. Zumindest sollte dies anzunehmen sein. Doch auch den penibelsten Hütern des durchaus komplexen Regelwerks können bisweilen Irrtümer nachgewiesen werden. Im konkreten Fall ist Österreich betroffen, denn Sturm Graz wird aufgrund eines letztlich sehr bemerkenswerten Umstands um einen Punkt für die Fünfjahreswertung gebracht. Und diese ist entscheidend bei der Vergabe der Startplätze eines nationalen Verbandes in den europäischen Klub-Fußballbewerben.