Zuerst hatte die beiden Mannschaften der Bundesliga-Relegation, St. Pölten und Wr. Neustadt mit der kurzen Vorbereitung für die entscheidenden Spiele zu kämpfen. Das Ständig Neutrale Schiedsgericht hatte die Lizenz-Entscheidung des TSV Hartberg um einen Tag nach hinten verschoben. Dadurch wusste man lange nicht, ob es überhaupt eine Relegation braucht. Schließlich haben sich die St. Pöltner (Hinspiel 2:0, Rückspiel 1:1) sportlich durchgesetzt. Ob sie in der kommenden Saison aber wirklich in der Bundesliga spielen dürfen, ist fraglich.

Gemäß der FIFA-Statuten hätte St. Pölten-Torschütze David Atanga beim 1:1 im Rückspiel nicht eingesetzt werden dürfen. Ein Spieler darf zwar innerhalb eines Spieljahres bei drei Klubs registriert sein, aber nur bei zwei Vereinen spielen. Atanga spielte in der Saison 17/18 jedoch für RB Sallzburg, den FC Liefering und eben St. Pölten. Wr. Neustadt hat nun gegen das 1:1 Protest eingelegt, wie die Bundesliga-Pressestelle bestätigt. Der Senat 1 der Bundesliga wird aktiv.

Das schreibt die Bundesliga:

Der SC Wiener Neustadt hat aufgrund des Einsatzes von David Atanga beim Relegationsrücksspiel gegen den SKN St. Pölten gemäß §19 der BL-Spielbetriebsrichtlinien innerhalb der dreitägigen Frist einen Antrag auf Entscheidung über die Beglaubigung beim Senat 1 eingebracht. Der SKN wird nun vom Senat 1 zur Stellungnahme aufgefordert, um in weiterer Folge den Antrag von Wiener Neustadt zu behandeln.

Die Reaktion von St. Pölten

General Manager Andreas Blumauer äußert sich zum eingebrachten Protest des SC Wr. Neustadt wie folgt: "Die Nachricht des Wiener Neustädter Protestes hat uns völlig überrascht! Dies, zumal der Klub in diesem Frühjahr ja selbst von den Regeln der Bundesliga profitiert hat, die es zulassen, dass ein Spieler in Österreich in einer Saison auch bei drei Vereinen zum Einsatz kommt. Jetzt genau das ins Spiel zu bringen, verwundert doch ziemlich. Noch dazu wurde den Wiener Neustädtern die Lizenz nur erteilt, weil wir uns sehr kooperativ gezeigt und ihnen für die Wintermonate die NV-Arena als Ausweichstadion zur Verfügung gestellt haben. Wir sind der Überzeugung, rechtens gehandelt zu haben und deshalb unser sportlich erreichter Klassenerhalt bestätigt wird."