Heute ist es also soweit. Der TSV Hartberg betritt gegen den polnischen Klub Gliwice erstmals die internationale Bühne und kämpft um den Einzug in die dritte Runde der Europa League-Qualifikation. Um 20 Uhr (ORF Sport +, im Kleine Zeitung-Liveticker) fordern die Mannen von Markus Schopp den Dritten der vergangenen Saison in der polnischen Ekstraklasa.

Und dieses Spiel wird aller Voraussicht nach trotz zweier positiver Corona-Tests im Umfeld von Piast stattfinden. Polnische Medien berichteten bereits von den beiden Fällen, nun wurde das auch von Hartbergs Pressesprecher bestätigt. "Alle Spieler von Gliwice wurden daraufhin noch einmal getestet und die beiden Erkrankten sind in Quarantäne. Beim zweiten Test waren alle Spieler und Betreuer von Gliwice negativ. Daher findet das Spiel wie geplant statt", erklärt Roland Puchas.

Das Spiel stand demnach nie wirklich auf der Kippe, bestätigt der Pressesprecher ebenso. Auch von einem automatischem Aufstieg der Hartberger war nie die Rede. Im Regelwerk der UEFA heißt es dazu:

"Werden einer oder mehrere Spieler bzw. Offizielle eines Vereins im Rahmen der im UEFA-Protokoll zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs erforderlichen Tests positiv auf COVID-19 getestet, findet das Spiel wie geplant statt, es sei denn, die nationalen/lokalen Behörden des Landes / der Länder der betroffenen Vereine bzw. gegebenenfalls des neutralen Austragungslandes verlangen, dass eine erhebliche Anzahl Spieler bzw. die gesamte Mannschaft in Quarantäne gehen muss. Stehen mindestens 13Spieler der ListeA (einschließlich mindestens einem Torhüter) zur Verfügung, muss das Spiel am geplanten Termin ausgetragenwerden. Stehen weniger als 13 Spieler der ListeA bzw. kein registrierter Torhüter zur Verfügung, kann die UEFA eine Neuansetzung des Spiels innerhalb der in Absatz I.3.1 beschriebenen Fristen erlauben, wenn die zuständige nationale/lokale Behörde neue Tests anfordert, um einer ausreichenden Anzahl Spielern (mindestens 13 einschließlich mindestens einem Torhüter) die Teilnahme am Spiel zu ermöglichen...Ist eine Neuansetzung des Spiels gemäß den in Absatz I.3.1 festgelegten Fristen nicht möglich, wird der Verein, der nicht an diesem Spiel teilnehmen kann, dafür verantwortlich gemacht, dass das Spiel nicht stattfinden kann, und die UEFA-Kontroll-, Ethik-und Disziplinarkammer verhängt gegen den fehlbaren Verein eine Forfait-Niederlage mit einem Ergebnis von 0:3."