Anlieferungzeit

  • Fünf Werktage vor dem Verarbeitungstermin (beachten Sie bitte die Lieferadressen und Anlieferungszeiten).
  • Für später angelieferte Beilagen/Sonderwerbeformen kann keine Ga­rantie für eine Qualitätskontrolle und somit für eine ordnungsgemäße Verarbeitung übernommen werden .

Anlieferungszustand

  • Die Beilagen/Sonderwerbeformen müssen unversehrt in der Druckerei ankommen, daher muss die Palette mit einer Folie und Kantenschutz ausgestattet sein.
  • Die angelieferten Beilagen/Sonderwerbeformen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige maschinelle Verarbeitung gewähr­leisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig ist. Eine zusätzliche manuelle Aufbereitung-wenn diese überhaupt möglich ist-wird gesondert in Rechnung gestellt.
  • Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte oder feucht geworde­ne Beilagen/Sonderwerbeformen können nicht verarbeitet werden.
  • Beilagen/Sonderwerbeformen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten (Eselsohren), Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
  • Elektrostatisch aufgeladene oder durch stumpfe Schneidmesser verblockte Beilagen/Sonderwerbeformen verursachen Produktions­störungen. Es kann zu Mehrfachbeilagen in einer Zeitung kommen. Im schlimmsten Fall kann es zu einem Produktionsausfall kommen.

Technische Bedingungen für eine sofortige maschinelle Verarbeitung

  • Zur Beschaffenheit von Beilagen bzw. Sonderwerbeformen: Download Beilagen-Spezifikationen
  • Wenn Beilagen/Sonderwerbeformen weit von der Beschaffenheit abweichen, ist eventuell ein händisches Belegen notwendig, das zu deutlichen Mehrkosten führt.

Fremdinserate

  • Inserate (auch in Beilagen/Sonderwerbeformen) dürfen lediglich Eigenwerbezwecken dienen. Eine Weitergabe an Dritte, sohin Fremd­inserate, bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustim­mung des Auftragnehmers. Bei Zuwiderhandeln hat der Auftraggeber als verschuldensunabhängige Pönale den zweifachen Tarifwert der Buchung bei jedem Verstoß unverzüglich zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers (z. B. Schadenersatz) bleiben davon unberührt.

Stornierung

Ausfallkosten bei Stornierung eines verbindlichen Buchungsauftrages werden auf Basis des Beilagenpreises der niedrigsten Gewichtsklasse berechnet:

  • länger als 1 Monat vor Erscheinungstermin: keine Stornierungskosten
  • 9 Tage bis 1 Monat vor Erscheinungstermin: 20 % des Beilagenpreises
  • bis 8 Tage vor Erscheinungstermin: 50 % des Beilagenpreises

Die detaillierten Spezifikationen finden Sie hier:
Download Beilagen-Spezifikationen