Das Tierschutz-Volksbegehren hat über 400.000 Unterschriften bekommen und kam am Donnerstag, 9. Dezember 2021, in den Gesundheits-Ausschuss. Bei einem Volks-Begehren können die Menschen mitbestimmen, was in ihrem Land passieren soll. In der kommenden Woche wird im National-Rat über das Tierschutz-Volksbegehren gesprochen. Der National-Rat besteht aus 2 Kammern. Dem Bundes-Rat und dem National-Rat. Diese 2 Kammern sind für die Gesetze in Österreich zuständig. Im Gesundheits-Ausschuss werden Gesetze besprochen, in denen es um Gesundheit und Krankheit geht. 

Österreich als Vorreiter 

Von den Grünen und der ÖVP (Österreichische Volks-Partei) wird ein Tierschutz-Antrag vorgestellt. Dieser Antrag wird dann in der kommenden Woche besprochen und angenommen. Damit ist Österreich eines der 1. Länder, dass so ein Gesetz hat. 

Das wird sich ändern: 

  • Lebensfähige Küken dürfen nicht mehr getötet werden. 
  • In der Haltung von Schweinen wird der Vollspalt-Boden verboten. 
    Ein Vollspalt-Boden ist ein Boden, der aus festem Beton besteht. Im Boden sind Spalten eingelassen. Der Vollspalt-Boden ist in der Land-Wirtschaft gebräuchlich. Es wird ein Gesetz geben, das vorschreibt, wie die Schweine-Ställe gebaut werden müssen. 
    Es soll auch bessere Haltungs-Bedingungen für Schweine geben. 
    Das heißt, die Schweine sollen mehr Platz haben und besser leben können. 
  • Es wird ein Qualzucht-Verbot von Heim-Tieren geben.
    Unter Qual-Zucht versteht man die Zucht von Tier-Rassen, welche mit Schmerzen für die Tiere verbunden ist. Zum Beispiel: Nackt-Hunde: das sind haarlos gezüchtete Hunde, welche schnell frieren oder einen Sonnen-Brand bekommen.
  • Es wird neue Regelungen und Einschränkungen bei der Haltung von Wild-Tieren und Exoten geben.
    Wild-Tiere sind Tiere, die eine besondere Lebens-Umgebung brauchen.  Exoten sind Tiere, die nicht in Österreich vorkommen. 

Shredder-Verbot