Das Tierschutz-Volksbegehren hat über 400.000 Unterschriften bekommen und kam am Donnerstag, 9. Dezember 2021, in den Gesundheits-Ausschuss. Bei einem Volks-Begehren können die Menschen mitbestimmen, was in ihrem Land passieren soll. In der kommenden Woche wird im National-Rat über das Tierschutz-Volksbegehren gesprochen. Der National-Rat besteht aus 2 Kammern. Dem Bundes-Rat und dem National-Rat. Diese 2 Kammern sind für die Gesetze in Österreich zuständig. Im Gesundheits-Ausschuss werden Gesetze besprochen, in denen es um Gesundheit und Krankheit geht.
Österreich als Vorreiter
Von den Grünen und der ÖVP (Österreichische Volks-Partei) wird ein Tierschutz-Antrag vorgestellt. Dieser Antrag wird dann in der kommenden Woche besprochen und angenommen. Damit ist Österreich eines der 1. Länder, dass so ein Gesetz hat.
Das wird sich ändern:
- Lebensfähige Küken dürfen nicht mehr getötet werden.
- In der Haltung von Schweinen wird der Vollspalt-Boden verboten.
Ein Vollspalt-Boden ist ein Boden, der aus festem Beton besteht. Im Boden sind Spalten eingelassen. Der Vollspalt-Boden ist in der Land-Wirtschaft gebräuchlich. Es wird ein Gesetz geben, das vorschreibt, wie die Schweine-Ställe gebaut werden müssen.
Es soll auch bessere Haltungs-Bedingungen für Schweine geben.
Das heißt, die Schweine sollen mehr Platz haben und besser leben können. - Es wird ein Qualzucht-Verbot von Heim-Tieren geben.
Unter Qual-Zucht versteht man die Zucht von Tier-Rassen, welche mit Schmerzen für die Tiere verbunden ist. Zum Beispiel: Nackt-Hunde: das sind haarlos gezüchtete Hunde, welche schnell frieren oder einen Sonnen-Brand bekommen. - Es wird neue Regelungen und Einschränkungen bei der Haltung von Wild-Tieren und Exoten geben.
Wild-Tiere sind Tiere, die eine besondere Lebens-Umgebung brauchen. Exoten sind Tiere, die nicht in Österreich vorkommen.
Shredder-Verbot