Florian Teichtmeister wurde aufgrund von Besitz und Herstellung von ungefähr 76.000 Dateien mit Missbrauchs-Darstellungen von Kindern und Jugendlichen zu 2 Jahren bedingter Haft verurteilt. Bedingte Haft heißt, dass die Strafe nicht sofort vollstreckt wird. Viel eher wird eine Probezeit bestimmt. Diese beträgt 5 Jahre. Außerdem muss er alle 2 Monate nachweisen, dass er keinen Alkohol oder Drogen zu sich nimmt.