Florian Teichtmeister wurde aufgrund von Besitz und Herstellung von ungefähr 76.000 Dateien mit Missbrauchs-Darstellungen von Kindern und Jugendlichen zu 2 Jahren bedingter Haft verurteilt. Bedingte Haft heißt, dass die Strafe nicht sofort vollstreckt wird. Viel eher wird eine Probezeit bestimmt. Diese beträgt 5 Jahre. Außerdem muss er alle 2 Monate nachweisen, dass er keinen Alkohol oder Drogen zu sich nimmt.
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Florian Teichtmeister zu 2 Jahren bedingter Haft verurteilt worden
Der ehemalige Burg-Schauspieler Florian Teichtmeister wurde im Wiener Landesstrafgericht zu 2 Jahren bedingter Haft verurteilt. Er wurde wegen des Besitzes von Missbrauchs-Darstellungen von Kindern und Jugendlichen verurteilt.
© Barbara Gindl