Viele Menschen haben durch die Corona-Krise weniger Geld, weil sie weniger verdienen oder gar ihre Arbeit verloren haben. Die Mieten zu zahlen, ist da oft schwierig.

Was macht man, wenn man seine Miete nicht mehr zahlen kann?
Die Bundesregierung hat für diese Notlage ein Hilfspaket gemacht. Anfang April wurde das 2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz beschlossen. Darin steht, dass Betroffene ihre Miete später zahlen können. Das gilt vor allem für alle, die zwischen 1. April und 30. Juni als Folge der Corona-Krise sehr große Geldprobleme haben. Das Gesetz gilt für Menschen, die in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit „erheblich beeinträchtigt“ sind.  Diese Personen dürfen auch nicht delogiert werden. Das bedeutet, sie dürfen nicht aus ihren Wohnungen verwiesen werden.

Miete bis Jahresende nachzahlen  

Wenn betroffene Menschen die Miete nachzahlen, haben sie bis zum Jahresende Zeit, allerdings müssen sie 4 Prozent an Zinsen zahlen. Gekündigt werden darf ein Mieter laut Gesetz nicht, nur weil er später zahlt. Die Kaution, die ein Mieter sozusagen als Garantie für Schäden hinterlegt, darf nicht für offene Mieten herangezogen werden.

Das Gesetz sorgt für Verwirrung und wird viele Fragen auf. Was genau ist eine erhebliche Beeinträchtigung? Und wer muss das beweisen? Muss der Mieter seine Einkünfte offenlegen?
Experten raten den betroffenen Mietern zuerst das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Die Miete einfach nicht zu zahlen, ist keine gute Idee.

Das Corona-Gesetz erleichtert auch die Verlängerung von Mietverträgen. Wer einen Mietvertrag hat, der nach dem 30. März, aber vor dem 1. Juli 2020, ausläuft, kann ihn bis zum 31. Dezember beliebig kurz verlängern, ohne dass dadurch ein unbefristetes Mietverhältnis entsteht. Dafür braucht es unbedingt eine schriftliche Vereinbarung.