Aufgrund der Corona-Krise geht es der Wirtschaft schlecht. Fluglinien haben den Flugbetrieb eingestellt. Daher wollte die Fluglinie Laudamotion viele Mitarbeiter kündigen.

Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat ein Frühwarnsystem. Dort müssen beabsichtigte Kündigungen dem AMS vorab gemeldet werden. Die Fluglinie Laudamotion hat beim AMS eine Kündigung von 550 Mitarbeitern angemeldet.

Das AMS hat daraufhin diese Kündigungen zurückgewiesen. Das heißt, die Fluglinie darf die Mitarbeiter auch nach Ablauf der Frühwarnfrist von 30 Tagen nicht kündigen.

Betriebsrat war nicht einverstanden 

Die Begründung: Der Betriebsrat wurde in die Entscheidung der Geschäftsführung der Fluglinie nicht eingebunden. Per Gesetz muss der Betriebsrat allerdings eingebunden werden, wenn es darum geht, Mitarbeiter zu kündigen. Denn der Betriebsrat einer Firma setzt sich für die Interessen der Mitarbeiter ein.

Auch der Antrag auf Kurzarbeit für die Piloten und Flugbegleiter wurde abgelehnt und wird weiterhin nicht genehmigt. Das Problem ist, dass der Betriebsrat nicht von der Laudamotion-Geschäftsführung anerkannt wird.