1.Was sollte man vor der Wahl des geeigneten Pflegeheims bedenken bzw. tun?
Altenwohn- und Pflegeheime gibt es viele. Und sie unterscheiden sich beträchtlich, was Angebote, Größe, Einrichtung, Verpflegung und Konzept betreffen. Jeder Mensch hat eigene Vorstellungen bzw. persönliche Bedürfnisse – auch und gerade im fortgeschrittenen Alter.  Um nicht später unter Umständen enttäuscht zu werden, ist es wichtig, vorab Besichtigungstermine in Heimen zu vereinbaren und sie  wahrzunehmen. Unterhalten Sie sich sowohl mit der Heimleitung, der Pflegedienstleitung und mit Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses. Studieren Sie auch vorab die Heimordnung und die Homepage der Betreuungseinrichtung. Und ganz wichtig bei der Wahl des Pflegeheims: Klären Sie die Kostenfrage.

2.Mit welchen Grundstandards muss ein steirisches Pflegeheim
ausgestattet sein?
Jedes steirische Pflegeheim ist nach dem Steiermärkischen Pflegeheimgesetz bewilligt. Es schreibt den Heimen beispielsweise vor, wie viel Personal in Abhängigkeit von den Pflegegeldstufen zu beschäftigen ist und welche infrastrukturellen Mindestanforderungen zu erfüllen sind. Solche infrastrukturelle Mindestanforderungen sind zum Beispiel: Ein Pflegeheim muss so gelegen sein, dass die Heimbewohner  am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen können. Es muss überschaubar und familiär strukturiert sein. Es dürfen nur mehr Ein- oder Zweibettzimmer errichtet werden, jeweils mit einem eigenen Bad. Die Richtgrößen für die Zimmer sind: 14 Quadratmeter für Einbettzimmer, 22 für Zweibettzimmer (exklusive Bad und Vorraum). Dazu muss ein Heim Kommunikations- und Therapieräume sowie ein Pflegebad haben. Und es muss barrierefrei und rollstuhlgerecht sein.

3.Welche Rechte haben steirische Pflegeheimbewohner?
Auch hier kommt das steirische Pflegeheimgesetz zur Anwendung (Auswahl): Pflegeheimbewohner haben ein Recht auf einen höflichen, diskreten und würdevollen Umgang mit ihrer Person. Sie dürfen eine fachgerechte Pflege und Betreuung erwarten. Sie haben ein Recht darauf, in die eigene Pflegedokumentation Einsicht zu nehmen und auf die freie Arztwahl. Beschwerden müssen angenommen, behandelt und erledigt werden. Das Essen (inklusive besonderer Ernährungsformen und Diäten) muss den Lebensverhältnissen der Heimbewohner entsprechen. Und sie haben ein Recht auf persönliche Kleidung.

4.Wer überprüft die Qualität der Pflegeheime?
Für die Kontrolle der gemeinnützigen und privat-gewerblichen Pflegeheime sind die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig. Für die Kontrolle der öffentlichen Pflegeheime die Landesregierung.


5.Was tut man, wenn das Gefühl besteht, dass man selbst oder ein Angehöriger in einem Pflegeheim nicht gut betreut wird?
Erste Anlaufstelle sollte die Heimleitung bzw. die Pflegedienstleitung des Heimes sein. Kann so keine Lösung gefunden werden, kann man die Probleme den Bezirksverwaltungsbehörden, dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung oder der Patienten- und  Pflegeombudsschaft melden. In diesen Fällen gibt es dann eine  anlassbezogene Kontrolle des betroffenen Pflegeheims.