Die Magensonde will fachgerecht gelegt oder entfernt werden, Gleiches gilt für Katheter oder Infusionen, oft brauchen Patienten auch ein EEG, EKG oder eine professionelle Blutabnahme: All das sind Bereiche, die Pflegefachassisteten künftig abdecken sollen. Das und noch vieles mehr. Natürlich nach Anordnung, aber letztlich in Eigenverantwortung. Seit September ist das neue Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, in Kraft. Und mit ihm entstand unter anderem die Pflegefachassistenz.

„Ein neues Berufsbild, das den gehobenen Dienst unterstützt und damit „eine enorme Aufwertung der Pflege allgemein darstellt“, sagt Karin Pesl-Ulm, Leiterin des Referats für Gesundheitsberufe vom Land Steiermark. Der neue Beruf ist ein Bindeglied zwischen der Pflegeassistenz (bislang Pflegehilfe) und der Diplompflege.

Weil die Pflegefachassistenten einen sehr großen Kompetenzbereich abdecken – also von der Diagnostik über die Therapie bis hin zu Notfällen – bedeutet das auch sehr viel Verantwortung.
Und hier liegt auch der Unterschied zur Pflegehilfe, die nach der neuen Gesetzeslage zur Pflegeassistenz wird: Sie darf alles nur nach Anordnung und unter Aufsicht ausführen.

Experten sprechen bei der Pflegefachassistenz von einer durchaus großen Errungenschaft für Östereich: 3200 Stunden umfasst die theoretische und praktische Ausbildung, die man bei einer entsprechenden Schule für Gesundheits- und Krankenpflege absolvieren kann.
Mit der neuen Situation ergeben sich nun auch neue Freiheiten, was die Qualfizierung für Höheres angeht. Das System wird durchlässig: Das bedeutet, dass zum Beispiel ein junger Mann zuerst die einjährige Ausbildung zur Pflegeassistenz machen, sich anschließend zur Pflegefachassistenz weiterbilden und damit zu einer Berufsreifeprüfung antreten kann: Schafft er sie, darf er studieren – und zum Beispiel einen Bachelor für Gesundheits- und Krankenpflege an einer Fachhochschule anstreben. Das Studium zum Bachelor soll übrigens bis 2024 die Diplomausbildung in der Krankenpflegeausbildung ersetzen. In einigen Bundesländern haben die entsprechenden Programme an den Fachhochschulen schon begonnen.

Denkbar wäre es sogar, dass jemand, der als Pflegeassistent startet, einmal ein Masterprogramm oder Doktorat abschließt – womit er sogar in der Wissenschaft arbeiten könnte.
Wo können Pflegefachassistenten nun arbeiten? Hier gibt es diverse Möglichkeiten, der Bedarf ist jedenfalls groß: Das kann ein Krankenhaus genauso sein wie ein Pflegeheim, eine Gruppenpraxis oder Einrichtungen beziehungsweise Gebietskörperschaften, die Hauskrankenpflege anbieten.

Um die Ausbildung aber überhaupt antreten zu können, muss man mindestens 17 Jahre alt sein, die allgemeine Schulpflicht (neun Jahre) absolviert haben, damit eine berufliche Erstausbildung beginnen – oder eben zuvor die abgeschlossene Pflegeassistenz in der Tasche haben.