1.Welche wichtigen Schritte sollte man vor der Auswahl eines Pflegeheims machen?

Altenwohn- und Pflegeheime unterscheiden sich hinsichtlich der Angebote, der Größe, der Einrichtung, der Verpflegung oder auch des Konzepts. Jeder Mensch hat eigene Vorstellungen bzw. persönliche Bedürfnisse. Daher ist es wichtig, vorab Besichtigungstermine in Heimen zu vereinbaren. Ideal ist, sich dort sowohl mit der Heimleitung, der Pflegedienstleitung und wenn möglich auch mit Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses zu unterhalten. Schauen Sie sich auch die Heimordnung und vorab die Homepage der Betreuungseinrichtung an.

2.Was sind häufige Fehler bzw. Fehleinschätzungen, die dabei gemacht werden?

Nicht selten lassen sich Menschen vom Bau und von schönen Räumlichkeiten blenden. Probleme gibt es auch häufig, wenn keine bzw. schlechte Vorabinformationen eingeholt wurden. Sich für ein Pflegeheim in großer Nähe zum eigenen Wohnort bzw. zum Wohnort von Angehörigen zu entscheiden, muss nicht unbedingt die beste Wahl sein. Im Mittelpunkt der Entscheidung sollten vor allem die tatsächlichen persönlichen Bedürfnisse des künftigen Bewohners oder der Bewohnerin stehen. Und: Lassen Sie sich nicht von Gerüchten beeinflussen!

3. Welche Grundstandards dürfen die Bewohner in jedem Kärntner Pflegeheim erwarten?

Alle Altenwohn- und Pflegeheime entsprechen jenen Standards, die im Kärntner Heimgesetz und der dazugehörigen Verordnung geregelt sind. Die Lage des Heims muss so sein, dass die Gepflegten am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Es gibt generelle bauliche Vorgaben, die Gemeinschaftsräume, Speise- und Aufenthaltsräume, einen Andachtsraum, aber auch ein Raucherzimmer vorschreiben. Auch die Gestaltung der einzelnen Bewohnerzimmer ist geregelt: Sie müssen barrierefrei sein,² es gelten 18 m2 für Einzelzimmer, 25 m²2 für Doppelzimmer und
4,7 m²2 für ein Bad. Zudem müssen ein absperrbarer Schrank, zwei Sitzgelegenheiten (eine davon mit Kopfstütze), ein Tisch, ausreichend Licht (auch beim Bett) oder auch eine Fensterbeschattung vorhanden sein. Für jedes Heim ist auch ein Personalmindeststand vorgeschrieben.

4. Was sind die häufigsten Probleme, die in Pflegeheimen auftreten?

Eine häufige Beschwerde ist das Gefühl der betreuten Menschen, dass es einen Personalmangel gibt und zu wenig Zeit für den Einzelnen und seine/ihre Bedürfnisse vorhanden sei. Relativ häufig gibt es auch Probleme mit dem Essen – es ist verständlicherweise aber schwer, immer den Geschmack aller Bewohner und Bewohnerinnen zu treffen. Ein Zankapfel ist oft auch die Wäsche mit folgenden Kritikpunkten: Sie verschwindet oder wird verwaschen. Grundsätzliche Kommunikationsprobleme treten gerne dort auf, wo entweder nicht genug miteinander gesprochen wird oder wo eine verbesserungswürdige Kultur im Umgang mit Beschwerden besteht.

5. Wie geht man vor, wenn das Gefühl besteht, dass man selbst oder der zu pflegende Angehörige in einem Pflegeheim nicht optimal betreut wird?

Der erste Schritt sollte immer ein Gespräch mit der Heim- und der Pflegedienstleitung sein. Wenn das zu keinem bzw. zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führt, kann mit der Pflegeanwaltschaft Kärnten Kontakt aufgenommen werden.

6. Was tut die Pflegeanwaltschaft in so einem Fall?

Das ist vom Inhalt bzw. vom Gegenstand der jeweiligen Beschwerde abhängig. In Frage kommen Beratungs- und Informationsgespräche, die Rolle des Mediators bei Meinungsverschiedenheiten, eine Meldung bei allgemeinen gesetzlichen Verletzungen an die Heimaufsicht (Amt der Kärntner Landesregierung Abt 5) oder auch – im schlimmsten Fall – eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft (Körperverletzung, Vernachlässigung …).