Pflegebedürftige Menschen benötigen Betreuung und Hilfe, um ihren Alltag bewältigen zu können. Um sich diese Pflege finanziell leisten zu können, gibt es in Österreich die Möglichkeit, Pflegegeld zu beziehen. Seit 2012 liegt die Kompetenz zur Vergabe beim Bund beziehungsweise der Pensionsversicherungsanstalt.


Anträge auf Pflegegeld können sowohl die Patienten als auch gesetzliche Vertreter, Sachwalter, Familienmitglieder und Haushaltsangehörige stellen. Ansprechpartner für die Beurteilung des Pflegeaufwandes und Auszahlungsstelle ist die jeweils zuständige Pensionsversicherungsanstalt.