FRAGE: Wir fahren im heurigen September mit unserem PKW nach Italien an den Gardasee und nehmen die Fahrräder am Fahrrad-Heckträger mit. Wir verwenden dafür die in Österreich übliche rote Nummerntafel. Jetzt ist unsere Frage: Ist die rote Nummerntafel in Italien erlaubt und braucht man noch dazu die 50 x 50 cm rot-weiße Tafel an den Rädern.

Gabriele Zöscher, Verkehrsjuristin beim ÖAMTC, antwortet: In Italien wird die rote Kennzeichentafel offiziell anerkannt. Allgemein ist aber zu beachten, dass der Fahrradträger die Wagenlänge nicht um mehr als drei Zehntel (3/10) überragen darf. Außerdem muss die den Wagen überragende Ladung durch eine rote Tafel (50 x 50 cm) mit reflektierenden weißen diagonalen Streifen gekennzeichnet sein.

Um aber auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt der ÖAMTC entweder die Verwendung von solchen Fahrrad-Heckträgern, durch welche das Kennzeichen nicht verdeckt wird oder das „normale“ hintere Kennzeichen des Kfz bei Fahrten ins Ausland umzustecken.

Siehe dazu auch noch die Länderinfo/Italien auf unserer Homepage.