
Unser Leser hat erst im Nachhinein, nachdem seine Eltern schon gestorben waren, erfahren, dass sie ihn im Übergabevertrag an seinen Bruder bedacht hatten. Diese hatten ihm ein Wohnrecht im Haus eingeräumt. Aber da er nichts davon gewusst hatte, konnte er dieses auch nicht in Anspruch nehmen.
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Danke für Ihr Verständnis.
13.08.2018 um 08:51 Uhr
Ein wenig widersprüchlich.
"Der Blick ins Grundbuch schafft Klarheit". Aber "weil das Wohnrecht nicht verbüchert war" hätte auch dieser Blick ins Grundbuch nicht weitergeholfen.
13.08.2018 um 20:01 Uhr
Diesen
Artikel hat auch der Praktikant geschrieben. Ironie off