FRAGE: Ich möchte für mein Fahrrad einen Anhänger kaufen, damit ich meine Kinder darin transportieren kann. Das Ganze soll natürlich möglichst sicher sein, aber auch allen Rechtsvorschriften entsprechen. Welche Vorschriften bestehen hier für die Mitnahme von Kindern?

Johannes Loinger vom D.A.S. Rechtsschutz antwortet: Auch bei der Nutzung von Fahrradanhängern, in denen Kinder befördert werden, gibt der Gesetzgeber einiges vor.

Das Fahrrad ist zum Beispiel so zu sichern, dass sich die mitfahrenden Kinder keine Gliedmaßen zwischen Hinterrad und Radabdeckung einklemmen können. Das Kind ist außerdem anzugurten und durch eine Vorrichtung zu schützen, die das Hinausbeugen verhindert.

Zusätzlich besteht bis zum 12. Lebensjahr Helmpflicht. Eine Helmpflicht gilt nur dann nicht, wenn das Kind wegen seiner körperlichen Beschaffenheit keinen Helm verwenden kann.

Der Lenker des Fahrrads muss mindestens 16 Jahre alt sein und muss den Anhänger mittels einer 1,5 Meter hohen Fahnenstange kennzeichnen, an der ein leuchtfarbener Wimpel angebracht ist.