FRAGE: Als ich unlängst bei einem Bankomaten Geld abheben wollte, kam zuerst kein Bares, sondern eine Werbeeinschaltung. Erst als ich mit „weiter“ bestätigte, bekam ich mein Geld.

Hätte ich nicht so schnell reagiert, wäre vielleicht meine Karte eingezogen worden. Kann man gegen diese Belästigung etwas unternehmen?

Bettina Schrittwieser von der Arbeiterkammer antwortet: So wenig erfreulich ich diese Maßnahme der Bank einschätze, so sehe ich leider keine Möglichkeit, solche Werbemaßnahmen am Geldausgabeautomaten zu unterbinden.

Auch bei SB-Terminals werden Bankkunden mit Werbung für Produkte „überrascht“, aber auch bei Bankgeschäften, die mit einem Berater oder einer Beraterin geführt werden, ist es mittlerweile fast üblich, dass Produkte angeboten werden.

Problematisch wäre es, wenn, wie der Konsument befürchtet, die Bankomatkarte bei fehlender Eingabe rasch eingezogen werden würde. Wir wissen jedoch nicht, ob dies der Fall ist.

Aus rechtlicher Sicht sehe ich keine Möglichkeit, gegen diese Werbeeinschaltungen vorzugehen.