FRAGE: Vor Kurzem wurden in unserer Wohnhausanlage die Holzfenster saniert. Dabei wurde aber leider zum Teil sehr schlampig gearbeitet. Es wurden teilweise die Silikonfugen erneuert, teilweise wurden sie aber auch entfernt, aber danach nicht mehr ersetzt. Was können wir jetzt tun, ohne einer neuen Firma einen Auftrag zu geben und erneut Geld in die Hand zu nehmen, damit die Fenster ordentlich saniert werden?

Gerhard Schnögl vom Haus- und Grundbesitzerbund antwortet: Die Hausverwaltung ist verpflichtet, sich um sämtliche das Haus betreffende Erhaltungsarbeiten zu kümmern. Dazu zählen von Gesetzes wegen auch die Fenster.

Auch Folgearbeiten, wie etwa die Erneuerung von Silikonfugen nach Entfernung im Zuge der Fenstersanierung, obliegen der Hausverwaltung.

Sie sollten daher die Mängel schriftlich der Hausverwaltung bekannt geben und diese gleichzeitig zur Behebung auffordern.

Bleibt der Hausverwalter untätig, dann kann der einzelne Wohnungseigentümer sein Recht beim Bezirksgericht im außerstreitigen Verfahren durchsetzen.