Eine Werbeeinschaltung auf Facebook wirbt für die Trendfrisuren 2017. Konsumentinnen, die diese sehen möchten, müssen auf einer externen Website die Schaltfläche "Weiter" betätigen. Dadurch fallen nach Anbieterangabe Kosten in Höhe von 15 Euro pro Woche an. Sie werden vom Mobilfunkanbieter der Konsumenten in Rechnung gestellt. "Eine Zahlungspflicht besteht nicht!", erklären hingegen die Experten von Watchlist Internet.

Müssen Sie den Abo-Dienst bezahlen?

Ein gültiger Dienstleistungsvertrag entsteht, wenn sich zwei Parteien auf die Leistung und den Preis dafür einigen. Das ist der Fall, wenn es einen transparenten Kostenhinweis gibt und Kunden darunter die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ oder eine andere gleichartige Formulierung betätigen.

"Gibt es weder den eindeutigen Kostenhinweis noch eine ordnungsgemäß beschriftete Schaltfläche sind Konsumenten an keinen Vertrag gebunden. In diesem Fall besteht keine Zahlungspflicht!", sind die Experten überzeugt.

Das können Betroffene tun

Sollten Sie Abbuchungen von Artiq Mobile B.V. auf Ihrer Telefonrechnung finden, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Mobilfunkanbieter auf.

Erklären Sie ihm, dass Sie niemals einen wirksamen Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen haben.

Fordern Sie deshalb eine Rückerstattung der zu Unrecht abgebuchten Beträge und ein Ende des Abos ein.

Ist es Ihnen damit nicht möglich, Ihr Geld zurückzuerhalten, erheben Sie nach Erhalt der Mobilfunkrechnung einen Einspruch gegen die ungerechtfertigten Abbuchungen.

Hilft Ihnen der Rechnungseinspruch nicht, Ihr Geld zurückzuerhalten, leiten Sie ein Schlichtungsverfahren bei der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) ein.

Watchlist Internet empfiehlt

Lassen Sie Ihre Rufnummer für kostenpflichtige Mehrwertdienste sowie WAP- und Webbilling sperren. Damit verhindern Sie den ungewollten Abschluss von Aboverträgen auf Ihrem mobilen Endgerät!

Bitte beachten Sie dabei, dass Sie dadurch unter Umständen gewünschte Dienste nicht nutzen können.