Ist das gültige Pickerl beim Verkauf eines Gebrauchtwagens durch den Fachhandel im Preis inkludiert?
Josef Harb: Natürlich werden „geprüfte Gebrauchtautos“ von unseren steirischen Autohändlern mit einem gültigen Pickerl ausgeliefert – und sollten auch in weiterer Folge in unseren steirischen „KFZ-Werkstätten“ überprüft werden.
Wie viel Sicherheit bietet diese so genannte § 57a Überprüfung, wenn man sie in der Fachwerkstätte machen lässt?
Die § 57a Überprüfungen in unseren steirischen KFZ-Werkstätten werden kompetent und objektiv durchgeführt und sind für die Umwelt und die Verkehrsicherheit auf den heimischen Straßen sehr wichtig. Die überprüfende KFZ Betriebe werden von der steirischen Landesregierung kontrolliert. Bei privaten Pkw gibt es die 3-2-1-Intervallregelung. Die Überprüfung kann einen Monat vor und vier Monate nach der erstmaligen Zulassung gemacht werden. In etlichen EU-Staaten gelten die vier Monate nicht
Informationen:
Tel. (0316) 601-431
wko.at/stmk/fahrzeug.