Laut Anklage handelte Ott im Interesse des russischen Geheimdiensts, indem er sich etwa von dem Zeugen eine Gästeliste eines Hotels in Venedig übermitteln ließ. Der italienische Beamte tätigte auch Abfragen in der nationalen Polizeidatenbank, nachdem ihm Ott die Kopie eines Reisepasses eines Serben und zweier russischer Schwestern geschickt hatte.