Innsbruck
Tirol schärft bei subsidiär Schutzberechtigten früher nach
Nach der bis Mitte kommenden Jahres angekündigten Reform der Mindestsicherung durch die Tiroler Landesregierung aus ÖVP und SPÖ soll ein wesentlicher Teilbereich - nämlich jener der sogenannten subsidiär Schutzberechtigten - bereits früher, nämlich mit 1. Jänner 2026, in Kraft treten. Das heißt: Die betroffenen Personen werden bereits mit Beginn des Jahres nicht mehr Leistungen aus der Mindestsicherung erhalten, sondern nur noch - wenn nötig - aus der Grundversorgung.
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