Ein Schöffensenat verhängte über den bisher unbescholtenen 17-Jährigen wegen gefährlicher Drohung, terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation sechs Monate bedingt. Bewährungshilfe wurde angeordnet. Dem Jugendlichen wurde auch das Durchlaufen eines Deradikalisierungsprogramms bei der Beratungsstelle Extremismus (bOJE) auferlegt. Er war mit allem einverstanden, auch der Staatsanwalt hatte keine Einwände. Das Urteil ist rechtskräftig.
Wien
Bedingte Haft für Burschen nach Todesdrohung gegen Nehammer
Glimpflich ist ein 17-Jähriger am Freitag am Wiener Landesgericht nach einer Todesdrohung gegen Ex-Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) davon gekommen. Er hatte am 17. August 2024 unter Verweis auf die radikale Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) dem damaligen Regierungschef via Instagram in holprigem Deutsch ausgerichtet, er werde "Sie und ebenso die anderen Kanzlern (sic) köpfen/bestrafen kommen". Dafür und fürs Verbreiten von IS-Propaganda setzte es eine Bewährungsstrafe.
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