Ein Schöffensenat verhängte über den bisher unbescholtenen 17-Jährigen wegen gefährlicher Drohung, terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation sechs Monate bedingt. Bewährungshilfe wurde angeordnet. Dem Jugendlichen wurde auch das Durchlaufen eines Deradikalisierungsprogramms bei der Beratungsstelle Extremismus (bOJE) auferlegt. Er war mit allem einverstanden, auch der Staatsanwalt hatte keine Einwände. Das Urteil ist rechtskräftig.