Für eine gültige Wahl braucht es eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen. Zuvor haben die insgesamt sieben Superintendentialversammlungen, in denen Delegierte aus den Pfarrgemeinden der jeweiligen Diözese zusammenkommen, die Nominierungen beraten und beschlossen. Gewählt wird die Bischöfin bzw. der Bischof für eine Amtszeit von zwölf Jahren. Amtsantritt ist der 1. Jänner 2026. Im Fall ihrer Wahl wäre Cornelia Richter die erste Bischöfin in der Geschichte der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich.